Ich habe an sich kein Problem mit der GEZ. Ich sehe es durchaus ein für werbefreies, qualitativ hochwertiges Fernsehen Geld zu zahlen. Wenn ich es denn sehen würde. Ebenso sieht es bei mir mit der Gebührenabgabe für internetfähige PCs aus. Meiner Meinung nach reicht für mich die Annahme, dass ich dazu in der Lage wäre öffentlich rechtliche Inhalte via PC zu konsumieren, nicht aus, um deswegen zwingend von mir Gebühren zu verlangen. Richtig absurd wird es für mich in den Berreichen, wo PCs als Arbeitshilfe dienen, sprich in Büros. Warum soll ich als Arbeitgeber oder Freiberufler Gebühren für meinen PC zahlen, wenn ich diesen nur für meine Arbeit nutze?
Dies sah wohl auch das Koblenzer Verwaltungsgericht so und gab einem Anwalt Recht, der gegen die GEZ klagte. Dieser hatte Anfang 2007 seinen Büro-PC angemeldet, aber darauf hingewiesen, diesen nur für die Recherche in Datenbanken und der Kommunikation mit dem Finanzamt zu nutzen. Trotzdem erhob die GEZ Gebühren für diesen PC, obwohl ein Konusm öffentlich rechtlicher Programme nicht vor lag. Dies ist laut des Koblenzer Richters nicht zulässig. Die GEZ darf also keine Gebühr kassieren.
Interessanterweise wurde das Urteil übrigens damit begründet, dass die GEZ-Gebühr gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit verstoße. Es sei nämlich, so der Richter, durch die GEZ-Gebühr nicht mehr gewährleistet, dass der einzelne Bürger kostenlos und ohne Eingrenzung auf öffentlich zugängliche Informationen zugreifen könne. Gerade ein PC würde hierbei sehr oft für andere Zwecke als dem Empfang von öffentlich rechtlichen Inhalten genutzt.
Eine Pauschalisierung, dass die Möglichkeit zum Empfang allein ausreicht, könnte also bei PCs schon bald kippen. Nach kann gegen das Urteil allerdings Widerspruch eingelegt werden. Es würde mich bei der GEZ wundern, wenn dies nicht geschehen wüde.
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